Überzeichnete Ausschreibung der Bundesnetzagentur für Solarparks

Besonderes Vorgehen aufgrund der Corona-Krise bei gemeinsamer Ausschreibung
für Solar- und Windenergieanlagen an Land

Die Gebote der gemeinsamen Ausschreibung für Solar- und Windenergieanlagen an Land
zum Gebotstermin 1. April bezogen sich ausschließlich auf Solaranlagen. Es wurden 113
Gebote im Umfang von 553.169 kW eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 200.000
kW war erneut deutlich überzeichnet.

Insgesamt hat die Bundesnetzagentur 30 Geboten mit einer Leistung von 203.721 kW einen
Zuschlag erteilt. Die erfolgreichen Gebote verteilen sich auf Flächen in zehn Bundesländern,
darunter vor allem 10 Zuschläge für Bayern mit 75.476 kW für, 4 Zuschläge für das Saarland
mit 40.000 kW, 2 Zuschläge in Brandenburg für 35.281 kW und 4 Zuschläge in Sachsen-Anhalt
für 23.907 kW.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,97 ct/kWh und
5,61 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der
Zweitsicherheiten) beträgt in diesem Verfahren 5,33 ct/kWh. Damit liegt der
Durchschnittswert etwas unterhalb des Vorrundenwertes von November 2019 (5,40ct/kWh),
aber oberhalb des Durchschnittswertes für die letzte technologiespezifische
Solarausschreibung im März 2020 (5,18 ct/kWh).

Besonderes Vorgehen aufgrund von Corona

Aufgrund der Corona-Pandemie wird entgegen dem üblichen Vorgehen die
Zuschlagsentscheidung zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Zugunsten der
erfolgreichen Bieter beginnen damit wichtige Fristen nicht zu laufen. Nach Beruhigung der
Lage wird die Bekanntgabe nachgeholt.

Weitere Verfahrensschritte

Informationen zu weiteren Verfahrensschritten gibt es auf der Internetseite der
Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/gema20-1 .
Quelle: Bundesnetzagentur

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